Neuordnung der dualen Ausbildung der Bankkaufleute seit dem August 2020
Für alle Auszubildenden, die ab dem 01.08.2020 ihre Ausbildung zum Bankkaufmann beginnen, gelten seit dem 01.08.2020 neue Rechtsvorschriften.
Am 05. Februar 2020 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau (Bankkaufleuteausbildungsverordnung) und der dazugehörige Ausbildungsrahmenplan verabschiedet.
Bereits am 13.12.2019 wurde von der Kultusministerkonferenz der neue Rahmenlehrplan verabschiedet.
Die Neuordnung war insbesondere notwendig geworden, um die Vermittlung digitaler und kundenorientierter Kompetenzen deutlich stärker in den Fokus zu stellen, als dies in der alten Ausbildungsordnung von 1997 noch der Fall war. Die Ausbildung gliedert sich nun nach 13 Lernfeldern, welche neben den Inhalten des klassischen Bankgeschäftes nun auch insbesondere moderne Arbeitsformen und die Vermittlung kundenbezogener Kompetenzen beinhalten.
In der Broschüre „Ausbildung gestalten – Bankkaufmann/-frau“ finden Ausbilder*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Prüfer*innen wertvolle Umsetzungshilfen für den neu geordneten Beruf.
Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) zur Neuordnung des Ausbildungsberufs
Prüfungsbereiche und -termine
Prüfungstermine für die Bankkaufleute nach neuer AO
Ausbildungszeit 01.08.2020 bis 31.01.2023
Teil 1 der Abschlussprüfung: Herbst 2021 (30.09.2021)
Teil 2 der Abschlussprüfung: Winter 2022/2023
DIHK Umsetzungsempfehlung für die Durchführung der Abschlussprüfung (Stand Dez. 2020)
Präsentation des DIHK zum novellierten Berufsbild