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Schulordnung der Richard-Müller-Schule

1. Präambel

Die Richard-Müller-Schule als regionales Zentrum für kaufmännische und allgemeine Bildung versteht sich als eine Einrichtung, die auf die Belange einer globalisierten Welt vorbereitet. Getreu ihrem Leitbild nimmt sie den Menschen in seiner Gesamtheit in den Blick und fördert ihn in all seinen Facetten. Das Bildungsverständnis, das sich hieraus ergibt, macht die Förderung und Erweiterung aller Kompetenzen, die eine Persönlichkeit ausmachen, erforderlich. Sie befähigt also nicht nur den Menschen, den fachlichen Herausforderungen in kaufmännischer Hinsicht gewachsen zu sein, sie fördert auch die Entwicklung von personalen und sozialen Kompetenzen, um in einer immer komplexer werdenden Welt ein selbst bestimmtes Leben führen zu können, das zu einer Teilhabe an der Gesellschaft befähigt. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, dass alle Mitglieder der Schulgemeinde in einem guten Schulklima lehren, lernen und arbeiten dürfen. Nur, wer sich angstfrei in der Schule bewegen kann, kann auch seine Potentiale entfalten. So unser Credo, das sich u. a. darin äußert, dass wir Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage sind. Es ist deshalb von absoluter Bedeutung, dass sich die Mitglieder der Schulgemeinde mit Wertschätzung und Respekt begegnen. Dies gilt für Lehrkräfte, Schulleitung, Schülerinnen, Schüler und nicht pädagogisches Personal gleichermaßen und zwar in alle Richtungen: Schülerinnen und Schüler untereinander genauso wie gegenüber dem Lehrpersonal, der Schulleitung, den Sekretariatsmitarbeiterinnen, den Hausmeistern und dem Reinigungspersonal. Umgekehrt gilt das genauso! Das Einhalten von Regeln, die die Schulgemeinde sich auferlegt hat und die unerlässlich sind, um einen reibungslosen Schulalltag garantieren zu können, ist von daher eine Selbstverständlichkeit für uns. Höflichkeit und Freundlichkeit im Umgang mit Anderen, gegenseitige Hilfestellung, Rücksichtnahme und Akzeptanz prägen das Miteinander.
Wir alle verpflichten uns, uns den Grundsätzen und Regeln der Hausordnung entsprechend zu verhalten und Wertschätzung und Respekt nicht nur den Menschen gegenüber an den Tag zu legen, sondern auch den Regeln der Schule sowie den Einrichtungen der Lernumgebung.
Wir sind uns bewusst, dass wir alle für die Umsetzung der Regeln verantwortlich sind. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir alle durch unser Verhalten in Schule, Betrieb und Öffentlichkeit das Ansehen unserer Schule begründen.

2. Unterrichtszeiten

Wir beachten die Unterrichtszeiten, weil wir das Einhalten des festgelegten Zeitrasters als Form der Wertschätzung und des Respekts ansehen.

 

Unterrichtsstunde Zeit

1. Stunde08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde08:45 - 09:30 Uhr
Pause09:30 - 09:50 Uhr
3. Stunde09:50 - 10:35 Uhr
4. Stunde10:35 - 11:20 Uhr
Pause11:20 - 11:35 Uhr
5. Stunde11:35 - 12:20 Uhr
6. Stunde12:20 - 13:00 Uhr
Pause13:00 - 13:30 Uhr
7. Stunde13:30 - 14:15 Uhr
8. Stunde14:15 -15:00 Uhr
Pause15:00 - 15:15 Uhr
9. Stunde15:15 - 16:00 Uhr
10. Stunde16:00 - 16:45 Uhr
Pause16:45 - 17:30 Uhr
11. Stunde17:30 - 18:15 Uhr
12. Stunde18:15 - 19:00 Uhr
Pause19:00 - 19:15 Uhr
13. Stunde19:15 – 20:00 Uhr
14. Stunde20:00 – 20:45 Uhr
15. Stunde20:45 – 21:30 Uhr

 

3. Aus dem Leitbild resultierende Verhaltensregeln

 

  • Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur Einhaltung der angegebenen Unterrichtszeiten und zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
  • Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule umgehend mitzuteilen. Freistellungen vom Unterricht sind frühzeitig schriftlich zu beantragen. Versäumt ein/e Schülerin / Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern innerhalb von drei Tagen der Schule den Grund schriftlich mitzuteilen. Im Fall der Volljährigkeit obliegt diese Verpflichtung der/dem Schülerin / Schüler selbst.
  • Nutzung digitaler Endgeräte in unserer Schule:
    • Schule hat in der Vorbereitung auf eine sich immer stärker digitalisierende Welt einen besonderen Bildungsauftrag (§2 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz). Daher wird der Einsatz digitaler Endgeräte zur Mitarbeit im Unterricht grundsätzlich begrüßt. Zur Erreichung konkreter pädagogischer Zielsetzungen kann deren Einsatz aber von der unterrichtenden Lehrkraft untersagt werden. Der Einsatz für außerschulische Zwecke bleibt grundsätzlich untersagt. Notfälle sind davon ausgenommen.
    • Während der Unterrichtszeiten ist der Einsatz digitaler Endgeräte grundsätzlich außerhalb der Unterrichtsräume untersagt. Ausnahmen sind mit der unter-richtenden Lehrkraft abzustimmen.
    • Die Nutzung von digitalen Endgeräten ist in den Pausen und / oder Freistunden in den schulischen Aufenthaltsbereichen erlaubt. Hierzu zählen der Schulhof, die Mensa und die verschiedenen Aufenthaltsbereiche in den Gebäudeteilen. Dort sind entsprechende Sitzgelegenheiten vorhanden.
    • Bei Leistungsnachweisen und Prüfungen sind sämtliche Mobiltelefone und andere nicht zugelassene digitale / elektronische Hilfsmittel bei der aufsichtführenden Lehrperson abzugeben. Tablets oder Laptops bleiben ausgestellt in der Schultasche. Die Schule behält sich vor mittels technischer Hilfsmittel stichprobenartig zu kontrollieren.
    • Bei unzulässiger Verwendung kann das mobile digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§69 Abs. 7 Hessisches Schulgesetz).
  • Aus Respekt gegenüber den geltenden kulturellen Gepflogenheiten wird während des Unterrichts keine Kopfbedeckung getragen, sofern sie nicht religiös motiviert ist.
  • Mit dem persönlichen Eigentum und dem Eigentum anderer ist achtsam umzugehen. Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

     

4. Gesundheit und Sicherheit

 

Wir sind durch unser Verhalten dafür verantwortlich, dass die Gesundheit aller gefördert und die Sicherheit gewährleistet wird.

  • Als Mitglieder einer Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage verpflichten wir uns, auf verbale und nonverbale Gewalt (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) gänzlich zu verzichten. Sollten wir Zeuge solcher nicht erwünschten Verhaltensweisen werden oder sollten diese uns bekannt werden, intervenieren wir und/oder sorgen für eine professionelle Intervention (Mobbing Intervention Team, Unterstützungssystem).
  • Konflikte werden friedlich ausgetragen - gerne auch unter Mitwirkung des professionellen Mobbing-Intervention-Teams der Lehrpersonen.
  • Wir stellen kein Bildmaterial mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigen- den, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, politisch radikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten her o- der suchen solche Seiten im Internet nicht auf. Wir verbreiten/veröffentlichen keine entwürdigenden Bilder und/oder Informationen über andere – weder im Netz noch in Schule und Freizeit (siehe Anti Mobbing Vereinbarung, Verhaltenskodex).
  • Auf dem gesamten Schulgelände sind der Besitz, Konsum, Handel und die Weitergabe von illegalen Drogen und psychoaktiven Substanzen strikt untersagt. Daneben ist der Genuss von Alkohol im Schulalltag nicht erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder Vapes. Die Verbotszonen für Cannabis-Konsum im Umkreis der Schule sind einzuhalten.
  • Waffen oder Gegenstände, die die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährden könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Die Pausen sind zur Erholung zu nutzen.
  • Während des Unterrichts darf getrunken, aber nicht gegessen werden.

 

5. Umwelt und Sauberkeit

 

Wir tragen dafür Sorge, dass die schulischen Einrichtungen und Umwelt geschont werden.

  • Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen und aufgestellten Behältern zu entsorgen. Die Regeln der Mülltrennung sind einzuhalten.
  • Für Wasser und Getränke sind überwiegend spülbare Tassen oder Flaschen zu verwenden, um so die Verunreinigung des Schulgebäudes durch Plastikbecher zu vermeiden und der Verantwortung gegenüber der Umwelt gerecht zu werden.
  • Räume und Inventar sind schonend zu behandeln, Kritzeleien jeglicher Art sind zu unterlassen. Mit den Schulbüchern ist pfleglich umzugehen.
  • Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen, damit eine Nutzung für die Folgenden ansprechend und hygienisch bleibt.
  • Auf einen sorgsamen Umgang mit Energie ist zu achten, zum Beispiel ist mit Heizenergie, Strom und Wasser sparsam umzugehen.
  • Schülerinnen und Schüler ist das Parken auf dem Lehrerparkplatz untersagt, sofern von der Schulleitung keine schriftliche Parkerlaubnis erteilt wurde.

 

6. Abschusserklärung

 

Die Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, die Regelungen der Hausordnung einzuhalten, die von der Gesamtkonferenz, Elternversammlung, Schülerschaft und Schulkonferenz verabschiedet wurden. Weitere Spezifikationen sind im Orientierungsleitfaden zu finden (Verhaltenskodex, Anti-Mobbing-Vereinbarung, Regelungen zur Sauberkeit, Unterstützungssystem und dessen Beratungsgrundsätze), die entweder von den Schulgremien und/oder der Gesamtkonferenz erlassen wurden).


Wer sich nicht an die vereinbarten Regelungen hält, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

 

Stand: Schulkonferenzbeschluss vom 26.02.2026