Anmeldung Berufsschule
Erwerb der Fachhochschulreife in der Berufsschule
Schulprofil Berufsschule
Orientierungsleitfaden für Ausbildungsbetriebe
Unterrichtsangebote
- Automobilkaufmann/-frau
- Bankkaufmann/-frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist
- Fachpraktiker/-in Lagerlogistik
- Fachpraktiker/-in im Verkauf
- Industriekaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau für Dialogmarketing
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel
- Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung
- Kaufmann/-frau für Verkehrsservice
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r)
- Rechtsanwaltsfachangestellte(r)
- Servicefachkraft für Dialogmarketing
- Steuerfachangestellte/r
- Verkäufer/-in
Schüleraustausch mit Frankreich
Aufgaben und Ziele
Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen in der Berufsausbildung und der Arbeitswelt zu vermitteln.
Der Besuch der Berufsschule führt in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung;zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Schüler ohne Hauptschulabschluss, die nach erfolgreichem Besuch der Berufsschule ein Abschlußzeugnis bekommen, erhalten ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiges Zeugnis, wenn sie nach neunjähriger Vollzeitschulpflicht mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemeinbildenden Schule nachweisen. Ferner kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss (mittlerer Bildungsabschluss) erworben werden, wenn
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 erreicht wurde,
- ein anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde und
- Fremdsprachenkenntnisse dadurch nachgewiesen werden, dass mindestens ein fremdsprachiger Unterricht mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen wurde.
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule und das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigen
- zum Besuch der Fachschule für Betriebswirtschaft (Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt),
- zum Besuch der Fachoberschule ab Jahrgangsstufe 12 in den Organisationsformen B (Vollzeitform) soweit auch der mittlere Bildungsabschluss vorliegt. Ziel: (Fachhochschulreife)
Berufsschulpflicht
Jugendliche und Erwachsene, die eine berufliche Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchlaufen, sind zum Besuch der Berufsschule gesetzlich verpflichtet. Auch Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Schuldauer
Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Ausbildungszeit des gewählten Ausbildungsberufes. Greift für den Ausbildungsvertrag die Anrechnungsverordnung oder wird die Abschlussprüfung vorzeitig abgelegt, verkürzt sich die Schulpflicht entsprechend.
Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht findet an einem Wochentag oder an mehreren Tagen (i.d.R. mit 14tägigem Wechseltag) statt.
Rahmenlehrpläne
Die derzeit gültigen KMK-Rahmenlehrpläne können der Homepage der Kultusministerkonferenz entnommen werden.
Allgemeinbildender Unterricht
In den 3 Ausbildungsjahren werden die Berufsschüler in den Fächern Politik/Wirtschaft, Deutsch/Fremdsprachen, Sport und Religion unterrichtet. Die Fremdsprache Englisch wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten angeboten.
Leistungsbenotung
Leistungsbenotung erfolgt in den Lerngebieten und Fächern in der Grundstufe i.d.R. am Schuljahresende und in der Fachstufe halbjährlich.
Hinweise zur Anmeldung
In der Regel werden die Schüler mit neuem Ausbildungsvertrag von den Ausbildungsbetrieben der Schule gemeldet und kommen am ersten Schultag nach den Sommerferien in die Schule zur Einschulung. Wer diesen Termin versäumt oder erst später einen Ausbildungsvertrag abschließt bzw. mit der Ausbildung beginnt, möge sich unverzüglich im Schulsekretariat melden.