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Schulordnung der Richard-Müller-Schule

1. Präambel

Die Richard-Müller-Schule als regionales Zentrum für kaufmännische und allgemeine Bildung versteht sich als eine Einrichtung, die auf die Belange einer globalisierten Welt vorbereitet. Getreu ihrem Leitbild nimmt sie den Menschen in seiner Gesamtheit in den Blick und fördert ihn in all seinen Facetten. Das Bildungsverständnis, das sich hieraus ergibt, macht die Förderung und Erweiterung aller Kompetenzen, die eine Persönlichkeit ausmachen, erforderlich. Sie befähigt also nicht nur den Menschen, den fachlichen Herausforderungen in kaufmännischer Hinsicht gewachsen zu sein, sie fördert auch die Entwicklung von personalen und sozialen Kompetenzen, um in einer immer komplexer werdenden Welt ein selbst bestimmtes Le-ben führen zu können, das zu einer Teilhabe an der Gesellschaft befähigt. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist es unbedingt erforderlich, dass alle Mitglieder der Schulge-meinde in einem guten Schulklima lehren, lernen und arbeiten dürfen. Nur, wer sich angstfrei in der Schule bewegen kann, kann auch seine Potentiale entfalten. So unser Credo, das sich u. a. darin äußert, dass wir Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage sind. Es ist deshalb von absoluter Bedeutung, dass sich die Mitglieder der Schulgemeinde mit Wert-schätzung und Respekt begegnen. Dies gilt für Lehrer:innen, Schulleitung, Schüler:innen und nicht pädagogisches Personal gleichermaßen und zwar in alle Richtungen: Schüler:innen untereinander genauso wie gegenüber dem Lehrpersonal, der Schulleitung, den Sekretariatsmitarbeiterinnen, den Hausmeistern und dem Reinigungspersonal. Umgekehrt gilt das genauso! Das Einhalten von Regeln, die die Schulgemeinde sich auferlegt hat und die uner-lässlich sind, um einen reibungslosen Schulalltag garantieren zu können, ist von daher eine Selbstverständlichkeit für uns. Höflichkeit und Freundlichkeit im Umgang mit Anderen, gegenseitige Hilfestellung, Rücksichtnahme und Akzeptanz prägen das Miteinander.
Wir alle verpflichten uns, uns den Grundsätzen und Regeln der Hausordnung entsprechend zu verhalten und Wertschätzung und Respekt nicht nur den Menschen gegenüber an den Tag zu legen, sondern auch den Regeln der Schule sowie den Einrichtungen der Lernumgebung.
Wir sind uns bewusst, dass wir alle für die Umsetzung der Regeln verantwortlich sind. Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir alle durch unser Verhalten in Schule, Betrieb und Öffentlichkeit das Ansehen unserer Schule begründen.

2. Unterrichtszeiten

Wir beachten die Unterrichtszeiten, weil wir das Einhalten des festgelegten Zeitrasters als Form der Wertschätzung und des Respekts ansehen.

 

Unterrichtsstunde Zeit

1. Stunde 08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde 08:45 - 09:30 Uhr

Pause

09:30 - 09:50 Uhr
3. Stunde 09:50 - 10:35 Uhr
4. Stunde 10:35 - 11:20 Uhr
Pause 11:20 - 11:35 Uhr
5. Stunde 11:35 - 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 - 13:00 Uhr
Pause 13:00 - 13:30 Uhr
7. Stunde 13:30 - 14:15 Uhr
8. Stunde 14:15 -15:00 Uhr
Pause 15:00 - 15:15 Uhr
9. Stunde 15:15 - 16:00 Uhr
10. Stunde 16:00 - 16:45 Uhr
Pause 16:45 - 17:30 Uhr
11. Stunde 17:30 - 18:15 Uhr
12. Stunde 18:15 - 19:00 Uhr
Pause 19:00 - 19:15 Uhr
13. Stunde 19:15 – 20:00 Uhr
14. Stunde 20:00 – 20:45 Uhr
15. Stunde 20:45 – 21:30 Uhr

3. Aus dem Leitbild resultierende Verhaltensregeln

 

  • Die Schüler:innen verpflichten sich zur Einhaltung der angegebenen Unterrichtszeiten und zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
  • Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule umgehend mitzuteilen. Freistellungen vom Unterricht sind frühzeitig schriftlich zu beantragen. Versäumt ein/e Schüler:in den Schulbesuch, haben die Eltern innerhalb von drei Tagen der Schule den Grund schriftlich mitzuteilen. Im Fall der Volljährigkeit obliegt diese Verpflichtung der/dem Schüler:in selbst.
  • Mobiltelefone oder andere kommunikationstechnische Hilfsmittel dürfen während desUnterrichts nur mit Einverständnis der Lehrkraft für Unterrichtszwecke verwendet werden.
  • Bei schriftlichen Leistungsnachweisen und Prüfungen sind Mobiltelefone und andere kommunikationstechnische Hilfsmittel bei der aufsichtführenden Lehrperson abzugeben.
  • Aus Respekt gegenüber den geltenden kulturellen Gepflogenheiten wird während des Unterrichts keine Kopfbedeckung getragen, sofern sie nicht religiös motiviert ist.
  • Mit dem persönlichen Eigentum und dem Eigentum anderer ist achtsam umzugehen. 
  • Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

4. Gesundheit und Sicherheit

Wir sind durch unser Verhalten dafür verantwortlich, dass die Gesundheit aller gefördert und die Sicherheit gewährleistet wird.

  •  Als Mitglieder einer Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage verpflichten wir uns, auf verbale und nonverbale Gewalt (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) gänzlich zu verzichten. Sollten wir Zeuge solcher nicht erwünschten Verhaltensweisen werden oder sollten diese uns bekannt werden, intervenieren wir und/oder sorgen für eine professionelle Intervention (Mobbing Intervention Team, Unterstützungssystem).
  • Konflikte werden friedlich ausgetragen - gerne auch unter Mitwirkung des professionellen Mobbing-Intervention-Teams der Lehrpersonen.
  • Wir stellen kein Bildmaterial mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, politisch radikalen,
  • menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten her oder suchen solche Seiten im Internet nicht auf. Wir verbreiten/veröffentlichen keine entwürdigenden Bilder und/oder Informationen über andere – weder im Netz noch in Schule und Freizeit (siehe Anti Mobbing Vereinbarung, Verhaltenskodex).
  • Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden. Der Genuss von Alkohol und Drogen ist im Schulalltag nicht erlaubt.
  • Waffen oder Gegenstände, die die Sicherheit und Gesundheit anderer gefährden könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Die Pausen sind zur Erholung zu nutzen.
  • Während des Unterrichts darf getrunken, aber nicht gegessen werden.

5. Umwelt und Sauberkeit

Wir tragen dafür Sorge, dass die schulischen Einrichtungen und Umwelt geschont werden.

  • Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen und aufgestellten Behältern zu entsorgen. Die Regeln der Mülltrennung sind einzuhalten.
  • Für Wasser und Getränke sind überwiegend spülbare Tassen oder Flaschen zu verwenden, um so die Verunreinigung des Schulgebäudes durch Plastikbecher zu vermeiden
  • und der Verantwortung gegenüber der Umwelt gerecht zu werden.
  • Räume und Inventar sind schonend zu behandeln, Kritzeleien jeglicher Art sind zu unterlassen.
  • Mit den Schulbüchern ist pfleglich umzugehen.
  • Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen, damit eine Nutzung für die Folgenden ansprechend und hygienisch bleibt.
  • Auf einen sorgsamen Umgang mit Energie ist zu achten, zum Beispiel ist mit Heizenergie, Strom und Wasser sparsam umzugehen.
  • Schüler:innen ist das Parken auf dem Lehrerparkplatz untersagt, sofern von der Schulleitung keine schriftliche Parkerlaubnis erteilt wurde.

6. Abschusserklärung

Die Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, die Regelungen der Hausordnung einzuhalten, die von der Gesamtkonferenz, Elternversammlung, Schülerschaft und Schulkonferenz
verabschiedet wurden. Weitere Spezifikationen sind im Orientierungsleitfaden zu finden (Verhaltenskodex, Anti-Mobbing-Vereinbarung, Regelungen zur Sauberkeit, Unterstützungssystem
und dessen Beratungsgrundsätze), die entweder von den Schulgremien und/oder der Gesamtkonferenz erlassen wurden).


Wer sich nicht an die vereinbarten Regelungen hält, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.